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Lebensordnung

Lebensordnung des Herzoglichen Georgianums


Präambel

Das Zweite Vatikanische Konzil hat den Bischofskonferenzen das Recht zugewiesen, eine für ihren Bereich geltende „Ordnung für die Priesterbildung“ zu erstellen und einzuführen (Dekret über die Ausbildung der Priester „Optatam totius“ 1).

Um die Bischofskonferenzen bei ihren Bemühungen zu unterstützen und eine gewisse Einheit in der Vielfalt zu gewährleisten, hat die Kongregation für das katholische Bildungswesen am 6. Januar 1970 eine Grundordnung für die Ausbildung der Priester erlassen. Daraufhin hat die Deutsche Bischofskonferenz für ihren Bereich eine „Rahmenordnung für die Priesterbildung“ erarbeitet und zum 1. Mai 1978 in Kraft gesetzt.

Der Kodex des Kanonischen Rechts von 1983 verlangt, daß nicht nur jedes diözesane, sondern auch jedes überdiözesane Seminar eine von den beteiligten Bischöfen genehmigte eigene Ordnung besitzt, in der „die Normen der Ordnung für die Priesterausbildung den besonderen Verhältnissen anzupassen und vor allem die Grundsätze der Ordnung für das tägliche Leben der Alumnen und für die Ordnung des ganzen Seminars genau zu bestimmen“ sind (can. 243).

Die vorliegende Lebensordnung kommt dieser Vorschrift für das Herzogliche Georgianum in München nach.

 

I. Geschichte und Auftrag des Georgianums

Das Herzogliche Georgianum wurde am 15. Dezember 1494 durch Herzog Georg den Reichen von Bayern-Landshut als Kolleg für Theologiestudierende – nach heutigem Sprachgebrauch Priesteramtskandidaten – an der Universität Ingolstadt gestiftet. Die Motive des Herzogs werden in der Stiftungsurkunde ausführlich dargelegt:

Weil wir erkennen, daß das Heil aller Menschenseelen von christlichen Glauben abhängt, der heilige Glaube aber und der Weg eines gottesfürchtigen, seligen Lebens durch der in der Heiligen Schrift Gebildeten Kunst und Lehre mit Predigten und Disputationen ausgebreitet und eingepflanzt werden, auch entstehenden Ketzereien und falschem Glauben am besten durch der in der Heiligen Schrift Gelehrten Kunst widersprochen (wird) und (sie) ausgerottet werden, damit viel Gottesdienst in Gebet und andächtigem Gesang zu Lob und Ehren des allmächtigen Gottes, seiner werten Mutter Maria und aller Heiligen durch die in der Schrift Gelehrten vollbracht werde, womit sie unbezweifelt allen Christenmenschen viel Nutz und Gut’s erwerben mögen und weil man zudem weiß, daß durch Lehre und Kunst die menschliche Vernunft erleuchtet und zu ehrbaren Sitten angeleitet werde, damit die in der Schrift Gebildeten auch dem allgemeinen Wohl und der Gerechtigkeit förderlich sein mögen, aus diesem Grund (ist es) zweifelsohne löblich, gottgefällig und der Christenheit zum Nutzen, den Armen, die sonst hierzu keine Möglichkeit hätten, Kunst und Verstehen der göttlichen Lehre der Heiligen Schrift zu ermöglichen.

Darum haben wir zur Bekräftigung des christlichen Glaubens, auch uns, unserem Land und seinen Leuten zugute, die durch der Gelehrten Kunst, Lehre und Predigt für eine bessere Wahrung der Gerechtigkeit und tugendhafter Sitten sowie für ein besseres Verständnis der Heiligen Schrift, der göttlichen Lehre und des christlichen Gottesdienstes ersprießlichen Nutzen empfangen mögen, ferner auch unserer würdigen Universität, die unser lieber Herr und Vater, Herzog Ludwig löblichen und seligen Angedenkens, in unserer Stadt Ingolstadt errichtet und gestiftet hat, zur Förderung, außerdem den armen und bedürftigen Schülern zu Nutz und Frommen, schließlich auch, um uns und unsere Vorfahren und Nachkommen des Gebets, der Andacht und der guten Werke, die aufgrund nachfolgender Stiftung vollbracht werden, teilhaftig zu machen und in unbezweifelter Hoffnung auf Gott den Allmächtigen, daß diese Stiftung uns, unseren Vorfahren und Nachkommen zum Seelenheil dienen möge, (darum haben wir) nach mannigfaltigen Überlegungen und auch nach wohlweislichem Rat der Ehrwürdigen in Gott, unserer besonders lieben Freunde, des Herrn Sixten zu Freising und des Herrn Wilhalm, Bischofs von Eichstätt, auch auf den Rat unserer Räte in Landshut hin, die wir dazu aufgefordert haben, uns vorgenommen, angeordnet, von neuem gestiftet ein fürstliches Collegium in unserer Stadt Ingolstadt.

Aufgrund besonderer Zustiftungen lebten zeitweise auch Studierende anderer Fakultäten im Georgianum. Diesem Zustand machten die Entschließungen des Kurfürsten Karl Theodor vom 31. August und 9. November 1785 ein Ende. Seither war das Georgianum immer nur Priesterseminar.

Im Mai 1800 wurde es zusammen mit der Universität nach Landshut verlegt und am 3. Oktober 1826 nach München. Am 25. August 1835 fand zusammen mit der Grundsteinlegung der Universität auch die des Georgianums an seinem heutigen Platz statt. Das Gebäude wurde nach Plänen Friedrich Gärtners erstellt und am 4. November 1841 eingeweiht.

Heute gilt das Herzogliche Georgianum (Herzoglich Georgianische Priesterhaus-Stiftung) als eine staatlich verwaltete Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in München.

Stiftungszweck ist die zur wissenschaftlichen Ausbildung hinzutretende Erziehung und Betreuung sowie die geistliche und pastoral-praktischen Ausbildung von katholischen Theologiestudierenden an der Ludwig-Maximilians-Universität München als Priesteramtskandidaten und von Priestern, die an der Universität als wissenschaftliche Nachwuchskräfte ausgebildet werden, jeweils unter besonderer Berücksichtigung der allgemeinen und fachlichen Bildung im Hinblick auf die Stellung der Priester und die Bedeutung der theologischen Wissenschaft im öffentlichen Leben. Dabei richtet sich die Stiftung nach den einschlägigen kirchlichen Vorschriften.

 

II. Das Georgianum heute

Das Georgianum ist ein Priesterseminar, das bayerischen, anderen deutschen und ausländischen Priesteramtskandidaten und Priestern offensteht, die von ihrem Bischof oder Regens zum Studium nach München geschickt werden. Es beherbergt nur Priesteramtskandidaten, die in der ersten Bildungsphase (Ausbildung) im Sinn der Rahmenordnung stehen (Diplomstudiengang), sowie Priesteramtskandidaten und Priester, die mit einem wissenschaftlichen Spezialstudium (Lizentiat, Promotion oder Habilitation) beauftragt sind. Priesteramtskandidaten, die ihre Freisemester in München verbringen, werden nicht aufgenommen. Vielmehr verlassen auch die während ihres übrigen Studiums im Georgianum wohnenden Priesteramtskandidaten das Haus zu ihren Freisemestern.

Die Studenten erhalten ihre theologische Ausbildung an der Münchener Universität oder besuchen eine andere Münchener Hochschule. Das Georgianum dient ihrer geistlichen Erziehung und Formung. Hier leben sie als christliche Gemeinschaft, verbunden durch die Entscheidung für die besondere Nachfolge Christi im priesterlichen Dienst. Die Zugehörigkeit studierender Priester zur Kommunität kann für jene, die auf dem Weg zum Priestertum sind, besonders hilfreich sein zur Vertiefung ihres Glaubens und zur Klärung ihrer Berufsentscheidung. Die Herkunft der Studenten aus verschiedenen Bistümern, Ländern und Erdteilen öffnet die Augen für die Probleme der Weltkirche.

Der Mittelpunkt des Georgianums ist seine Kirche. Sie trägt den Titel „Coena Domini“. Dieser macht deutlich, daß die Gemeinschaft ihre tiefste Verwirklichung in der Feier des Herrenmahles erfährt. Darin findet auch der einzelne Kraft, um den Weg zum priesterlichen Dienst gehen zu können. Die Feier der Eucharistie im Geist Christi läßt die Bereitschaft wachsen zur Hingabe an Gott und die Menschen. Diese aus der Altargemeinschaft erwachsende Grundhaltung bestimmt den Alltag im Georgianum. Sie muß auch später den Priester prägen, da er nur dann seiner Stellung und Aufgabe in Gemeinde, Bistum und Weltkirche gerecht werden kann, wenn er vom Geist des Opfers Christi erfaßt ist.

 

III. Leitung und Mitverantwortung

1. Direktor und Subregens

Die Leitung des Georgianums ist dem Direktor übertragen. Er ist Professor der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität München. Er vertritt die Belange des Hauses und trägt die Verantwortung gegenüber den Bischöfen, die dem Georgianum ihre künftigen Priester anvertrauen. Das Verhältnis zwischen ihm und den Studenten beruht auf einem Vertrauen, das vor allem aus der täglichen Eucharistiefeier erwächst.

Dem Direktor steht der Subregens zur Seite.

2. Spiritual

Der Spiritual wirkt bei der geistlichen Bildung der Studenten mit. Er führt sie ins geistliche Leben (Mitvollzug der Liturgie, Gebet, Meditation) ein, berät und begleitet sie im inneren Bereich (forum internum) bei ihrem Bemühen, die Berufsfrage zu klären und eine eigene Spiritualität zu finden. Er steht für die Feier des Bußsakraments zur Verfügung. Sein Rat und Gutachten wird in keinem Fall für den äußeren Bereich (forum externum) in Anspruch genommen.

3. Studenten

Die Gemeinschaft der Studenten und jeder einzelne ist mitverantwortlich für das gemeinsame Leben im Georgianum. Diese Mitverantwortung kommt zum Ausdruck in der Übernahme eines Hausamtes und in der Mitarbeit im Haus. Sie äußert sich ferner im Gebet und im guten Beispiel, aber auch in demütig, freimütig und taktvoll gegebener gegenseitiger brüderlicher Ermunterung und Ermahnung (correctio fraterna).

Besondere Bedeutung haben alle Dienste, die mit dem Gottesdienst zu tun haben. Denn die Studenten betrachten den Dienst vor Gott schon jetzt als ihre besondere Lebensaufgabe. Praktische Einübungen dieser Dienste sind unerläßlich.

Von den Studenten wird erwartet, daß sie das ihnen entgegengebracht Vertrauen erwidern und sich als zuverlässig erweisen. Sie sind sich dessen bewußt, daß das Zusammenleben in einem Haus, das der Ausbildung künftiger Priester dient, gegenseitige Rücksichtnahme erfordert und der persönlichen Freiheit Grenzen setzt, und richten ihr Verhalten danach aus. Sie sind bereit, sich gegenüber dem Direktor und ihrem geistlichen Berater zu verantworten.

An der Fähigkeit zu solcher Einordnung in die Gemeinschaft und zur Mitarbeit im Haus werden sie erkennen, ob sie fähig sind, später ihrem Bischof mit Ehrfurcht und Gehorsam zu begegnen und mit ihren Mitbrüdern zusammenzuarbeiten.

4. Organe der Studentenschaft

Organe der Studentenschaft sind die Hausvollversammlung, der Seminarrat und der von den Studenten gewählte Senior. In der Hausvollversammlung, die nach Bedarf vom Direktor oder vom Senior einberufen wird, werden alle wichtigen, das Leben der Hausgemeinschaft betreffenden Fragen besprochen. Leben mehr als 30 Studenten im Haus, so wählen sie als ihre Vertretung einen Seminarrat, der in ihrem Auftrag die anstehenden Fragen behandelt. Zu den Aufgaben des Seniors gehört es, die Studenten gegenüber der Hausleitung zu vertreten. Er ist erster Gesprächspartner der Hausleitung bei den die Studenten betreffenden Fragen.

5. Schwestern und Personal

Zur Hausgemeinschaft gehören auch die Schwestern und das Personal. Sie dienen mit ihrer Arbeit dem Ziel des Hauses; dem Geschäftsführer obliegt die Erledigung aller Verwaltungsaufgaben.

6. Altgeorgianer

Die Hausgemeinschaft weiß sich den ehemaligen Studenten verbunden. Der Kontakt mit ihnen wird durch die jährlich erscheinende Hauszeitschrift „Epistula“ gepflegt. Einmal im Jahr werden die Altgeorgianer zu einem Treffen ins Haus eingeladen.

 

IV. Das Gemeinschaftsleben im Georgianum

Das Leben der Gemeinschaft äußert sich in der Feier der Gottesdienste, bei den Mahlzeiten, im gemeinsamen Feiern der Sonntage und Feste sowie in den gemeinschaftlichen Kontakten mit der Ortskirche von München und Freising und der Theologischen Fakultät der Universität München. Den Studenten steht es frei, sich in kleineren Gruppen zu geistlichen und anderen Zwecken zu treffen, sofern dies nicht das Lebender Hausgemeinschaft beeinträchtigt.

1. Meßfeier

Da der Gründonnerstag immer in die Semesterferien fällt, kann das Kirchenpatrozinium im Georgianum niemals gefeiert werden. Doch ist die tägliche Feier des Herrenmahls Tradition der lateinischen Kirche, die auch das Leben der Priesters bestimmt. Die tägliche gemeinsame Meßfeier ist darum auch Tradition des Hauses, die vornehmste Aufgabe der Gemeinschaft und die tragende Grundlage des Lebens im Georgianum. Ihre tägliche Mitfeier ist für die Studenten die Mitte ihres geistlichen Lebens, aus der sie später anderen mitteilen können.

2. Stundengebet

Die Haupthoren des Stundengebets sind nicht in erster Linie Gebet der Amtsträger und der Ordensleute, sondern Gebet der ganzen Kirche. Darum werden im Georgianum täglich am Morgen die Laudes und (mit Ausnahme vom Sonntag) am Abend die Vesper gebetet. Zur Mitfeier der Vesper sind auch Gäste, vor allem andere Studenten, eingeladen. Die (von den gemeinsam gefeierten Sonntagen abgesehen) freiwillige Teilnahme am Gebet der Kirche will den Studenten helfen, einmal ehrlichen Herzens zu bekunden, „Männer des Gebetes zu werden und aus diesem Geist das Stundengebet für die Kirche, ja für die ganze Welt getreu zu verrichten“ (Feier der Diakonenweihe, Skrutinium).

3. Weitere Gottesdienste

Einmal wöchentlich wird ein Gottesdienst gehalten, der den Studenten die Möglichkeit gibt, sich auch mit den teilweise für freiere Gestaltung offenen gottesdienstlichen Feiern vertraut zu machen (eucharistische Anbetung, selbständiger Wortgottesdienst, Bußgottesdienst, Andacht, Komplet).

4. Mahlzeiten

Die Mahlzeiten werden in einer inneren Verbindung mit dem Mahl des Herrn als Agape gesehen und gewertet. Diesen Charakter betont das Tischgebet. An den Werktagen wird vor dem Mittagessen ein Abschnitt aus der Hl. Schrift gelesen, da „der Mensch nicht nur vom Brot lebt, sondern von jedem Wort, das aus Gottes Mund kommt“ (Mt 4,4).

5. Sonntag

Der Sonntag ist dem Dienst vor Gott, aber auch der Ruhe und Erholung gewidmet. Etwa alle 14 Tage wird der Sonntag, im allgemeinen vom Samstag-Nachmittag bis zum Mittagessen des Sonntags einschließlich, gemeinsam gefeiert; die Termine werden bereits am Ende des vorhergehenden Semesters bekanntgegeben. Eine dieser gemeinsamen Sonntagsfeiern im Semester soll vor allem der geistlichen Erneuerung dienen. An jedem dieser Sonntage feiert die Kommunität Erste Vesper, Laudes und Messe. Die Messe wird für die Stifter sowie für die lebenden und verstorbenen Wohltäter des Hauses gefeiert. Wird der Sonntag nicht gemeinsame gefeiert, so besteht die Möglichkeit, den Gottesdienst in einer Pfarrgemeinde oder einer anderen Gemeinschaft mitzufeiern.

6. Feste

Soweit die Feste des liturgischen Jahres nicht in die Ferien fallen, werden sie im Georgianum begangen. Ein besonderes Fest des Hauses ist das Stiftungsfest, das an einem dem 15. Dezember naheliegenden Sonntag gefeiert wird. Außerdem werden Möglichkeiten wahrgenommen, weltliche Feste gemeinsam zu gestalten und anderen Formen der Erholung und Geselligkeit zu pflegen.

7. Leben mit der Ortskirche

Durch die Nennung des Ortsbischofs im Hochgebet der Eucharistiefeier und in den Fürbitten der Vesper kommt die Verbundenheit mit der Ortskirche von München und Freising zum Ausdruck. Darüber hinaus feiert das Georgianum gemeinsam mit ihr den Fronleichnamstag.

8. Kontakt mit der Theologischen Fakultät

Die Professoren der Theologischen Fakultät werden einmal im Jahr zum Abendessen ins Georgianum eingeladen. Einzeln werden die Professoren auch zu Vorträgen und Gesprächen sowie zu Gottesdiensten ins Haus gebeten.

 

V. Das Leben des einzelnen im Georgianum

Innerhalb der Gemeinschaft soll der einzelne seinem Leben eine persönliche Prägung geben und sich dabei um ein ausgewogenes Verhältnis von Studium und Erholung, geistlichem Leben und Einsatz für andere bemühen; er soll ferner Kontakt mit seinem Heimatbistum halten.

1. Lebensstil

Für den einzelnen Studenten ist das Leben im Georgianum nur dann sinnvoll und hilfreich, wenn er bereit ist, die Lebensordnung des Hauses zu bejahen und sich auf sie einzulassen; denn sie will die Einübung in die priesterliche Lebensweise unterstützen. Zugrunde liegt die Erkenntnis, daß der Priester nur dann überzeugend wirken kann, wenn Verkündigung und Leben übereinstimmen. In ernsthaftem Bemühen um die Tugend der Keuschheit muß sich für jeden die bei der Diakonenweihe zu treffende Entscheidung klären, um des Himmelreiches willen ehelos zu leben und in dieser Lebensform Gott und den Menschen zu dienen.

Der einzelne soll seinen persönlichen Lebensstil in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des gemeinschaftlichen Lebens finden und pflegen. Abgesehen von den gemeinsamen Veranstaltungen kann jeder seine Tagesordnung selbst festsetzen. Er soll dies tun in dem Wissen, daß auch beim späteren Dienst in der Kirche Ordnung und Selbstdisziplin von entscheidender Bedeutung sind.

2. Studium

Das Studium ist die Arbeit, die der einzelne im Blick auf seinen künftigen priesterlichen Dienst zu leisten hat. Es richtet sich nach der an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität München geltenden Studienordnung bzw. nach der für das jeweils gewählte Spezialstudium geltenden Ordnung. Soweit es mit der Vorbereitung auf den priesterlichen Dienst vereinbart werden kann, ist es möglich und erwünscht, auch Vorlesungen benachbarter Studiengebiete zu hören.

Das Georgianum will durch seine Lage in der Nähe der Universität die Studienbedingungen erleichtern. Alle im Haus gebotenen Annehmlichkeiten dienen letztlich der Ermöglichung eines intensiveren wissenschaftlichen Arbeitens. In Anbetracht dessen muß sich der Student verpflichtet wissen, die außerhalb der gemeinsamen Veranstaltungen und der nötigen Erholung verbleibende Zeit für das Studium zu nutzen. Das Verbleiben im Haus zu Studienzwecken ist auch während der vorlesungsfreien Zeit möglich.

Im Hinblick auf den späteren priesterlichen Dienst ist auch das städige Bemühen um Allgemeinbildung wichtig. Darum empfiehlt es sich, von dem gerade in München so vielfältigen kulturellen Angebot (Vorträge, Konzerte, Theater, Ausstellungen usw.) in angemessener Weise Gebrauch zu machen.

3. Geistliches Leben

Auch wenn das geistliche Leben der Priesteramtskandidaten und Priester von der Liturgie der Kirche geprägt sein muß, so kann es sich nicht in der gemeinsamen Feier der Gottesdienste erschöpfen. Vielmehr muß der einzelne sich auch um einen eigenen geistlichen Weg bemühen. Hierzu benötigt er einen persönlichen geistlichen Berater. Das kann der Spiritual des Hauses, aber auch ein anderer, ohne größere Schwierigkeiten erreichbarer Priester sein, jedoch nicht der Direktor oder der Subregens.

Der einzelne muß – unterstützt von den Anregungen des Spirituals – zu einer für ihn passenden Weise des persönlichen Betens, der Meditation und der geistlichen Schriftlesung finden. Er nimmt sich täglich Zeit für die geistliche Beschäftigung mit der Hl. Schrift. Er weiß um die Notwendigkeit steter persönlicher Umkehr und macht sich den regelmäßigen Empfang des Bußsakraments zur Gewohnheit.

Die jährlichen Exerzitien dienen dazu, das Leben aus dem Glauben zu vertiefen und die Berufsentscheidung zu überdenken.

Studenten, die neu ins Haus eintreten und ihr Theologiestudium beginnen, nehmen an einem Einführungskurs teil. Handelt es sich um nur wenige, so schließen sie sich dabei dem Einführungskurs des Priesterseminars der Erzdiözese München und Freising an.

4. Einsatz für andere

In Anbetracht der später wahrzunehmenden Aufgaben im Dienst an den Menschen ist es erforderlich, sich schon während der Studienzeit für andere einzusetzen. Soweit Studium und gemeinschaftliches Leben im Haus es zulassen, soll der einzelne auch zu einem sozialen, caritativen oder kirchlichen Einsatz außerhalb des Hauses bereit sein.

5. Erholung

Um für die geistige Arbeit neue Kraft zu gewinnen, ist die körperliche Erholung unerläßlich, die darum jeder Student in seine Tagesordnung einplanen soll. Die vorlesungsfreie Zeit soll auch zur Erholung benützt werden.

6. Kontakt mit dem Heimatbistum

Ziel der Ausbildung im Georgianum ist der spätere priesterliche Dienst in der Ortkirche, aus der der Student kommt. Daher bemüht er sich, auch während seines Aufenthalts im Georgianum den Kontakt mit dem Heimatbistum zu pflegen. Dort legt er die vorgeschriebenen Praktika ab, nimmt an besonderen Feiern teil, zu denen er eingeldaden wird (Weihen, Osterliturgie), erhält gegebenenfalls die Beauftragungen zum Lektoren- und Akolythendienst und wird unter die Kandidaten für Diakonat und Presbyterat aufgenommen (Admissio).

 

Hiermit wird die vorliegende Lebensordnung des Herzoglichen Georgianums in München von der Freisinger Bischofskonferenz genehmigt und durch ihren Vorsitzenden in Kraft gesetzt.

Freising, den 3. April 1984


gez. + Friedrich Wetter
Erzbischof von München und Freising